Kosten

Kosten / Abrechnung

Kosten

Einzelne Therapiebereiche werden von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Gesundheitskasse über mögliche Erstattungen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Preise sind angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Der Vertrag der zwischen Naturheilpraxis und Patient entsteht, d.h. unabhängig davon ob ihre Krankenkasse ihnen unsere Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig an die Naturheilpraxis für die erbrachte Leistung zu bezahlen.

Als Heilpraktiker können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, lege ich mit Ihnen zusammen einen angemessenen Kostenrahmen fest.

Auf Grund einer reibungslosen Servicebereitschaft, Zeit und Aufwandsentschädigungen bitte ich Sie, Termine die nicht eingehalten werden können, mind. 2 Tage im Voraus sich abzumelden. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten.

Für Selbstzahler dienen folgende Honorarstaffelungen als Anhaltspunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde eine einhergehende Erstanamnese von ca. 60 – 120 EUR (Dauer ca. 60-120 min.) und fortlaufende Therapien werden individuell berechnet.

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